Der Zeichner des Genussrechtes der State of the Art AG wird zum Kapitalgeber und somit zum Partner einer der spannendsten und interessantesten Aktiengesellschaften unserer Zeit.
Was ist ein Genussrecht? Ein Genussrecht ist eine Finanzierungsform, die zum sog. Mezzaninekapital gezählt werden kann, d.h. eine Finanzierung mit teilweise Eigenkapital- und teilweise Fremdkapitalcharakter. Typisch für ein Genussrecht ist, dass das erhöhte Risiko des Eigenkapitalcharakters im Gegenzug mit einer höheren Verzinsung kompensiert wird. Im Falle des angebotenen Genussrechts bei der State of the Art AG, wird in einer ungewöhnlich innovativen Form zusätzlich eine attraktive Besicherung durch ein Kunstwerk angeboten – in Form einer von Prof. Jörg Immendorff in limitierter Auflage geschaffenen bronzenen Affenskulptur.
Zeichnungsbeträge des Genußrechts und die erhältlichen Skulpturen:
Insgesamt wird ein Genussrechtskapital in Höhe von 642.000,- Euro angeboten in den folgenden Tranchen:
4.000 Euro, 20.000 Euro und 30.000 Euro mit diversen zugeordneten Skulpturen Jedem Anteil an dem Genussrecht wird je nach Größe eine bestimmte Skulptur zur Besicherung zugeordnet. Die Skulptur ist dabei so gewählt, dass deren Marktwert durch die limitierte Auflage (12 Stück pro Motiv bei der Grösse 15 cm, 9 Stück pro Motiv bei der Grösse 30 und 10 Stück pro Motiv bei der Grösse 50 cm) bereits heute in etwa der Darlehenshöhe entspricht und somit als vollwertige Sicherung mit Wertzuwachspotenzial gesehen werden kann.
Ausgestaltung des Darlehens: Der Zeichner des Genussrechtes stellt der State of the Art AG ein Darlehen in der entsprechenden Tranche d.h. 4.000,- Euro, 20.000,- Euro oder 30.000,- Euro je nach Wahl zur Verfügung. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit von ca. sieben Jahren und wird verzinst mit einer Grundverzinsung und einer gewinnabhängigen zusätzlichen Verzinsung. Die Zinsen werden in Form von Gutscheinen ausgeschüttet, die in den zur State of the Art AG gehörenden „Monkey‘s“- Restaurants eingelöst werden können.
Was passiert am Ende der Laufzeit? Am Ende der Darlehenslaufzeit ist vorgesehen, dass das Darlehens-Kapital durch die Übereignung der Affen-Skulptur an den Darlehensgeber zurückgeführt wird, d.h. statt des Geldbetrages wird die im Wert voraussichtlich gestiegene Skulptur übertragen. Es gibt ein Wahlrecht für den Darlehensnehmer (die AG), alternativ auch den Geldbetrag zurück zuzahlen. Da es aber selbst bei gestiegenen Preisen für die Kunstwerke für die State of the Art AG sinnvoller sein wird, die Skulptur zu übertragen, wird voraussichtlich der Darlehensgeber (der Zeichner) in den Genuss der Wertsteigerung kommen.
Um aber auch für den Fall einer deutlichen Wertsteigerung der Skulptur den Zeichner in eine Position zu versetzen, sich den Wertzuwachs zu sichern und nicht auf die entsprechende Übereignung durch die AG zu vertrauen, ist in den Zeichnungsbedingungen ein Optionsrecht für den Zeichner vorgesehen. Hierbei wird ihm das Recht eingeräumt, nach 5 Jahren die Affenskulptur zu dem Preis zu erwerben, der der Darlehenshöhe entspricht (zzgl. MwSt.) und somit dem taxierten Marktpreis zum Zeitpunkt der Emission. Somit hat es der Zeichner selbst in der Hand, ggf. erfolgte Wertsteigerungen der Skulptur für sich zu realisieren und nicht ausschließlich darauf zu vertrauen, dass ihm diese durch die AG als Darlehensnehmerin angedient wird.
Eine echte Erfolgsbeteiligung an der State of the Art AG? Im Ergebnis beteiligt sich der Zeichner als Kapitalgeber am Erfolg der State of the Art AG und hat die Möglichkeit in vollem Umfang an der erwarteten Wertsteigerung der Immendorff Monkey Skulpturen zu partizipieren. In jedem Fall erhält er zusätzlich eine attraktive Verzinsung in Form von Verzehrgutscheinen, die ihn als Mitglied der State of the Art – Community in exklusiver Form als Gast hostet.
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Der Zeichner der Kapitalerhöhung der State of the Art AG wird Mit-Aktionär und somit Teilhaber einer der spannendsten und interessantesten Aktiengesellschaften unserer Zeit. Die erste Kapitalerhöhung über 75 x 100,- Euro, die wir im Sommer 2006 angeboten haben, wurde mit Schließung und Eintrag in das Handelsregister zum 31.08.2006 vollständig platziert. Mit der zweiten Kapitalerhöhung möchten wir weiteren Interessenten das Angebot unterbreiten, Aktionär der State of the Art AG zu werden.
Wie werde ich Aktionär? Mit Zeichnung des beiliegenden Zeichnungsscheines reserviert sich der Zeichner eine, zwei oder drei Aktien. Nach der Zeichnung aller Zeichnungsscheine (mindestens jedoch von 75 Aktien) wird die Kapitalerhöhung geschlossen und zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Mit der Eintragung wird der Zeichner Aktionär und erhält auch eine Aktienurkunde ausgehändigt. Dieses soll bis spätestens 31.03.2007 erfolgen.
Dem Inhaber einer Vorzugsaktie aus der ersten Kapitalerhöhung wird ein Bezugsrecht im Verhältnis 1:3 eingeräumt, d.h. für eine Aktie kann er aus der lfd. zweiten Kapitalerhöhung von jedem Motiv eine Aktie zeichnen. Dazu muss der Zeichnungsschein bis zum 30.11.2006 bei der State of the Art AG eingegangen sein.
Wie ist die Aktie gestaltet?Die Motive der Aktienurkunden sind vom Mitgründer der AG, Prof. Jörg Immendorff gestaltet und signiert und werden in limitierter Auflage (je 75 Exemplare, neben 25 Exemplaren mit römischer Nummerierung) in einem hochwertigen Druck in DIN A1-Format angefertigt und an die Aktionäre ausgehändigt. Auf der Vorderseite ist das Kunstwerk dargestellt, das sich im Hintergrund auch auf der Rückseite wieder findet. Diese Rückseite verbrieft in aktienrechtlicher Form den Besitz der Anteile an der State of the Art AG für den Inhaber der Aktienurkunde.
Somit erhält der Aktionär im doppelten Sinne ein „Wertpapier“, denn bereits ohne die aktienrechtliche Doppelfunktion stellt der Druck ein wertbeständiges Kunstwerk dar, das durch seine limitierte Auflage entsprechendes Wertsteigerungspotenzial besitzt. Der Emissionspreis der Kapitalerhöhung ist mit 2.750,- Euro Zeichnungssumme dabei so attraktiv bemessen, dass bereits der Marktwert des Kunstdrucks diese Zeichnungshöhe weitgehend rechtfertigt.
Welche Vorteile habe ich als Aktionär? Der Aktionär erhält einen Anteil am Unternehmen mit den Rechten auf Eigentum und Anteil an der Rendite des Unternehmens. Der Zeichner der Kapitalerhöhung wird Vorzugsaktionär, dies bedeutet, dass er als Ausgleich zu der im Vergleich zum Gründungsaktionär eingeschränkten Mitbestimmungsrechten eine vorrangige und erhöhte Dividende erhält. Bei Ausschüttung einer Dividende vom Gewinn der AG werden demnach bevorzugt die Vorzugsaktionäre bedient, die auch eine um 1,5% höhere Dividende als die Stammaktionäre erhalten.
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Diese Informationen sind als unverbindliche Information und Erläuterung zu verstehen. Es gelten als verbindlich die genauen Bedingungen des Zeichnungsscheins bzw. die gesetzlichen Bestimmungen. Alle Aussagen zu zukünftigen Entwicklungen sind mit Unsicherheiten versehen und können nicht garantiert werden.
State of the Art AG Aktiengesellschaft
State of the Art AG, Kaistr. 18, 40221 Düsseldorf HRB 52942
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